Uhrmacherinnen-, Uhrmacherkennungen im Geh. von Taschenuhren

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Edelweiss

Uhrmacherinnen-, Uhrmacherkennungen im Geh. von Taschenuhren

Beitrag von Edelweiss »

Guten Tag,
wohl nicht nur ich alleine, sondern alle TaschenuhrensammlerInnen entdecken in den Staubdeckeln oder im hinteren Gehäusedeckel, s.g. Uhrmacherkennungen.
Sehr kleine und von hand eingeritzte Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen.

Mir ist klar, es gibt kein Kataster was den Rückschluss auf den / die UhrmacherIn, den Ort der Werkstatt zulässt.

Mit Sicherheit gibt es in diesem Forum aber eine sehr große Anzahl an Uhrmacherinnen / Uhrmachern, die es einmal gelernt haben, nämlich diese Reparatur- / Revisions-Kürzel zu lesen. Mindestens richtig zu interpretieren!

In einer meiner Taschenuhr fand ich die abgelichteten Uhrmacherkennungen. Gehäuse und Werk gehören definitiv zusammen!

Meine Fragen:
a) Kann ich aufgrund der eingeritzten Zahlen mind. das Jahr herauslesen? Wenn ja, gibt es da ein „Ordnung“? Beispielsweise die letzten zwei Zahlen stehen immer für das Jahr?
b) Ich habe die Erfahrung gemacht, je mehr Uhrmacherkennungen in einem Taschenuhrengehäuse stehen, umso häufiger fand (mind.) die notwendige Reinigung und Ölung des Werkes statt. Erst einmal und somit grundsätzlich positiv! Selbstverständlich setzt meine Annahme voraus, dass das Gehäuse mit dem Werk schon immer verheiratet gewesen ist! Gerade solche Taschenuhren, eben die Werke, zeigten nicht nur ein gepflegten allgemeinen Zustand, sondern auch, das Werk benötigte „lediglich“ eine neue Reinigung/Ölung und die TU schnurrte wieder wie in den ersten Jahren der TU!
c) Ist es auch heute noch üblich, dass eine Werkstatt ihre Werkstatt-Kennung / die Uhrmacherkennung einbringt? Beim zweiten Bild (von oben) trifft die 7 für den Juli und die 11 für 2011 zu!

Was können die Spezialisten auf meine Fragen uns berichten?
Vielen Dank für Euere Antworten.
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karlo

Re: Uhrmacherinnen-, Uhrmacherkennungen im Geh. von Taschenu

Beitrag von karlo »

Es gibt keine Regelung fuer diese Kratzerei.
Das kann eine Reparaturnummer sein oder sonstwas. Nicht unbedingt ein Datum.
Auch heute fuehlen sich noch Leute berufen, anderer Leute Eigentum zu zerkratzen.
Aber es werden weniger.

Karlo
holger
Beiträge: 153
Registriert: Di 31. Aug 2010, 09:07

Re: Uhrmacherinnen-, Uhrmacherkennungen im Geh. von Taschenu

Beitrag von holger »

Hallo Karlo,
bevor Du Dich als "Fachmann" und Administrator derart unqualifiziert über dieses Thema äußerst, solltest Du Dich erstmal darüber informieren, warum Uhrmacher ihre Reparaturmarken in Uhren hinterlassen haben!
Der 'junge Walter' würde wohl Lesen empfehlen.

Erstmal ist wohl davon auszugehen, daß der Uhrmacher keine sinnfreien Eintragungen an/in einer Uhr hinterläßt - noch dazu an nicht allgemein zugänglichen Stellen.
Die Reparaturmarke ist als Garantiemarke zu verstehen.
Einheitliche Regelungen gab es dazu nur zeitlich und räumlich sehr begrenzt.
In der DDR waren die Reparaturzeichen (Kennung des Uhrmachers) durch die Innung festgelegt. So begann die Reparaturnummer der Uhrmacher der Innung der Kreise Wernigerode, Halberstadt und Oschersleben mit einem T. An diesen Buchstaben wurde die laufende Nummer des Uhrmachers angehängt. Die daran anschließende Kennung, die dann auch im Reparaturbuch des Uhrmachers zu finden war, war dem einzelnen Uhrmacher überlassen. Das kann sowohl eine laufende Nummer oder eine Nummer kombiniert mit Datum sein. Angeschlossen war evtl. noch ein Kürzel für die Art der Reparatur.
Ein Beispiel: T 20 15 07 81 TF - Löhr, Blankenburg, lfd. Nr. 15 im Juli 1981, Teilarbeit Feder
Noch ein Beispiel: T 30 123456 V - Thomas, Hasselfelde, lfd. Nr. 123456, Überholung (Vollreparatur)
Die Reparaturmarke wurde u.a. bei Streitigkeiten mit dem Kunden zu Rate gezogen. Nicht selten kamen Kunden in den Laden um zu reklamieren. Diese Kunden staunten meist nicht schlecht, wenn man ihnen zu ihrer Reklamation z.B. mitteilen konnte, daß die Reparatur keine Überholung sondern der Ersatz der A-Welle war und nicht 20,- sondern 5,- Mark gekostet hatte.
Bei uns wurde das Reparaturbuch nur vom Chef geführt, der auch die Gravur im Boden machte.
Bei größeren Reparaturen bringe ich auch heute noch eine Reparaturmarke an. Wenn mir ein Kunde mitteilt, daß er dies nicht möchte entfällt die Garantie meinerseits.
Selbst Batterien kennzeichne ich. Da kann es dann schon mal vorkommen, daß ein Kunde sagt, daß er gestern eine neue Batterie einsetzen ließ und ich ihm antworten kann, daß das wohl gestern vor 2 Jahen war.
Die von mir dargestellten Beispiele zeigen, daß die Reparaturmarke nur kurzzeitig von Bedeutung war. Von daher ist es nur normal, daß wir heute in vielen Fällen die Bedeutung alter Reparaturmarken nicht kennen.
Andererseits helfen Reparaturmarken manchmal bei der Erforschung der Geschichte einer Uhr.
Die abgebildete englische Stockuhr, auch Bracket Clock genannt, wurde ca. 1695 von Claude Du Chesne in London hergestellt.
http://watch-wiki.org/index.php?title=E ... e_Stockuhr
Über Reparaturen geben folgende, auf der vorderen Werkplatine bzw. auf den Zeigerwerksrädern angebrachte Signaturen Auskunft:

Repariret le 17. Mars 1707 Duchesne Long aiker
Abraham Toussaint le 9 Mars 1731 de Magdeburg
Charles du Corbier le 13.X.1737
Im 14 Juni 1861 H. Stolze
A. Petzold d. 20/3 1899 bei Fr. Sulmann Hofuhrmacher zu Dessau
Toni Gasse 5.9.1907

Gruß Holger
karlo

Re: Uhrmacherinnen-, Uhrmacherkennungen im Geh. von Taschenu

Beitrag von karlo »

Mh, was hast Du jetzt grossartig anderes geschrieben als ich?
Dass in der DDR oder Teilen davon, Marken festgelegt waren, ok. Wusste ich nicht.
Und dass einige Marken bekannt sind, duerfte wohl im Promillebereich liegen.
Aber hat der alte Herr Opel oder Daimler auch auf den Autos seiner Kunden rumgekratzt?
Papier in Form von Quittungen gibt es ja wohl lange genug.
Fuer mich bleibt es Sachbeschaedigung.

Karlo
Duplex
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Re: Uhrmacherinnen-, Uhrmacherkennungen im Geh. von Taschenu

Beitrag von Duplex »

Na ja, "Fachmann" in Gänsefüßchen wär jetzt eigentlich nicht nötig gewesen.
In der Sache stimme ich Karlo zu. Ich besitze zwar nur einige TU, aber mit einer einzigen Ausnahme sind sie tatsächlich eher, ich sage: übel! verkratzt. Eine davon 24 kt, die anderen Silber.
Nur ein einziger von mehr als zwei Dutzend "Uhrmachern" (""= Spässle!), hatte tatsächlich Talent zum Graveur ...
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astrolab
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Re: Uhrmacherinnen-, Uhrmacherkennungen im Geh. von Taschenu

Beitrag von astrolab »

Ärgerlich finde ich wenn diese Zeichen auf dem inneren, hochglanzpolierten Deckel in einer Größe angebracht sind die ein Ablesen aus einem Meter Entfernung zulassen.
Für mich wäre da der rechtliche Aspekt in Richtung "Sachbeschädigung" von Interesse.
Gruß
Rolf
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holger
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Re: Uhrmacherinnen-, Uhrmacherkennungen im Geh. von Taschenu

Beitrag von holger »

@Karlo
was habe ich jetzt grossartig anderes geschrieben als Du?

Du hast geschrieben, daß es keine Regelung fuer diese Kratzerei gibt.

Ich habe geschrieben, daß die Reparaturmarke als Garantiemarke zu verstehen ist und dazu ein paar Beispiele angeführt.

Herr Opel und Herr Daimler haben sicher keine Reparaturen ausgeführt.

Es ist schon oft versucht worden die angebliche Reparatur einer Uhr mit einer fremden Quittung zu reklamieren.

Auch ich habe meine Meinung zu Größe und Form der Reparaturzeichen. In der Frage des TS ging es aber nicht darum.

Gruß Holger
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unnnamed
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Re: Uhrmacherinnen-, Uhrmacherkennungen im Geh. von Taschenu

Beitrag von unnnamed »

Die meisten Uhrmacher hinterlassen Zeichen, das ist auch bei namhaften Firmen nicht anders.
Heutzutage mag bei letzteren jedoch eher die elektronische Datenerfassung Einzug halten.

Hier als Beispiel ein Ührchen welches im nicht niedrigen 5stelligen Bereich anzusiedeln ist:

Bild

Da sieht man, dass diese Uhr 4 Mal bei der deutschen Serviceniderlassung war. Des Weiteren
noch ein paar nicht zuzuordnende Zeichen.

Wir machen auch Zeichen. Wieso macht man das? Zum einen: Kunden neigen zu Vergesslichkeit.
Da schrumpfen Zeiträume gerne mal deutlich zusammen. Und auf Reparaturen gibt man schließlich
Garantie. Zum Anderen weiß man, wenn die Uhr wieder den Weg zum gleichen Uhrmacher findet
genau, was an der Uhr gemacht worden ist (sofern man seine Vermerke dergestalt codiert, wir
vergeben knapp 30 unterschiediche Nummern). Es ist auch für den Uhrmacher selbst eine Hilfe
(hier käme wieder die Vergesslichkeit des Kunden ins Spiel, an dessen Uhr u.U. ganz andere als
die reklamierten Arbeiten ausgeführt wurden). Natürlich kann man zusätzlich auch die EDV zu
Rate ziehen. Dass Rechnungen eine ganze Weile aufgehoben werden müssen weiß jeder.

Aber sind wir mal ehrlich, viele Uhrmacher sind ein wenig "traditionell", Neues findet unter Umständen
nur schwer Einzug in Denken und Handeln. Das zeigt sich in vielen Bereichen der Uhrmacherei.

Persönlich sehe ich das Markieren von Uhren keinesfalls als Sachbeschädigung an. Zweifelsohne
sollte man dies aber unauffällig machen, es gibt natürlich Uhrmacher welche sich gerne markant
verewigen (die ganz Schlimmen Finger, welche von außen markieren will ich gar nicht erwähnen...).

Was verstehe ich unter unauffällig?

- erstens nie, nie, nie von außen sichtbar (und auch von innen nicht unbedingt sofort sichtbar)

- zweitens möglichst klein "schreiben"


WIe bei so vielen Dingen: Der eine so, der andere so. Jeder nach seiner Facon ;)
Gruß Bernd
karlo

Re: Uhrmacherinnen-, Uhrmacherkennungen im Geh. von Taschenu

Beitrag von karlo »

holger hat geschrieben:@Karlo
was habe ich jetzt grossartig anderes geschrieben als Du?

Du hast geschrieben, daß es keine Regelung fuer diese Kratzerei gibt.

Ich habe geschrieben, daß die Reparaturmarke als Garantiemarke zu verstehen ist und dazu ein paar Beispiele angeführt.

Gruß Holger
Dass es in der DDR oder in Teilen davon zeitweise eine Regelung gab, beruehrt meine Aussage nur unwesentlich.
Aber wenn es fuer die Weltgeschichte wichtig ist, berichtige ich mich: In der DDR gab es zeitweise regional? eine oder mehrere? Regelungen. :-)

Bis auf die Uhrmacherei nimmt man wohl fuer Garantiebelege Quittungen. Das klappt anscheinend ganz gut.

Karlo
Edelweiss

Re: Uhrmacherinnen-, Uhrmacherkennungen im Geh. von Taschenu

Beitrag von Edelweiss »

Hallo, ich bin schon sehr erstaunt über die Antworten.

@Holger: Deine Erklärung hat was! Es erscheint schon logisch sich als Uhrmacher im Garantiefall, im Falle der Nachvollziehbarkeit, aus Gründen der Dokumentation TU-Werk/TU-Gehäuse eine eigene Kennung einzuritzen, im Falle der Wiederholbarkeit (also wie oft war eine Uhr in welcher Werkstatt?) … mittels der Uhrmacherkennung dokumentiert zu haben!
Das parallel ein Werkstattbuch, als quasi „mit geltende Unterlage“ geführt wurde, dass macht insofern Sinn, wir kennen als TU-Sammler ja die zig-tausend Taschenuhrengehäuse / Taschenuhrenwerke ohne jegliche eingravierte fortlaufende Nummer. (Karlo: hier macht Herr Opel, Herr Mercedes einen Sinn! Schimpft sich nun allerdings Motor- und Fahrgestellnummer)
Interessant finde ich die Tatsache, dass es anscheinend länderspezifische Vorgaben und auch regionale Vorgaben gab.
Mindestens die regionalen Vorgaben, hier im damaligen Deutschland (eventuell auch heute noch) waren da die Innungen, die Obermeister der Innungen doch sicherlich eingebunden?? Wenn nicht sogar federführend?

@Duplex und astrolab
Wenn ihr euch meine obigen Bilder anseht, die dortigen Uhrmacherkennungen anseht, dann sind diese Uhrmacherkennungen nur mit einer 10-fachen Lupe zu sehen!!!!
Und zwar bei allen TU meiner nicht ganz kleinen TU-Sammlung! (86 Stück!!)
Alle Kennungen sind unter Zuhilfenahme der Lupe lesbar.
Heißt: ritz mal mit einem Stichel so kleine lesbare Zahlen und Buchstaben ein.
Tja macht das bitte einmal …

Ich bin gespannt auf weitere Meldungen.
Ich meine damit auch Meldungen von Uhrmacherinnen und Uhrmachern / Uhrmachermeisterinnen und Uhrmachermeistern.

In diesem Sinne ein schönes Wochenende!
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